Beitragsordnung der SG Bornim e.V.
Gültig ab: 01.01.2026
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann – mit Ausnahme des § 3 – nur vom Präsidium geändert werden. § 3 kann ausschließlich durch die Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum nächsten Fälligkeitstermin erhoben, sofern kein anderer Termin beschlossen wird.
§ 3 Mitgliedsbeiträge
a) Beiträge
| Beitragsklasse | Mitgliedsform | Beitrag | Intervall |
|---|---|---|---|
| 01 | Erwachsene ab 18 Jahren | 60,00 € | quartalsweise |
| 02 | Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre | 32,00 € | monatlich |
| 03 | Schüler über 18 Jahre | 48,00 € | quartalsweise |
| 04 | Geschwisterkinder (je Kind) | 29,00 € | monatlich |
| 05 | ersatzlos gestrichen | – | – |
| 06 | Azubis, Studenten (bis 27 J.), Wehr- & Ersatzdienst, Arbeitslose, Bürgergeld-Empfänger | 27,00 € | quartalsweise |
| 07 | Rentner & Pensionäre | 27,00 € | quartalsweise |
| 08 | Passive Mitglieder | 18,00 € | quartalsweise |
| 09 | Ehrenmitglieder, Schiedsrichter | beitragsfrei | – |
| 10 | Präsidiumsmitglieder1 | beitragsfrei | – |
| 11 | Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Schiedsrichterobmann, Staffelleiter und deren Kinder2 | beitragsfrei | – |
1 Je nach Beitragsklasse zur Anrechnung der Ehrenamtspauschale
(§ 3 Nr. 26a EStG).
2 Je nach Beitragsklasse zur Anrechnung des Übungsleiterfreibetrags
(§ 3 Nr. 26 EStG).
b) Aufnahmegebühren
Die Aufnahmgebühr beträgt 20 Euro.
(1) Maßgeblich ist die Beitragsklasse am Fälligkeitstag.
(2) Ermäßigungen sind zu beantragen und jährlich nachzuweisen.
(3) Änderungen persönlicher Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Beiträge enthalten Versicherungen und Verbandsabgaben.
(5) Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen
(Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000591951).
(6) Beiträge können auf Antrag gestundet, ermäßigt oder erlassen werden.
(7) Bei Eintritt nach Quartalsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung.
§ 4 Zahlungsverzug
Beiträge sind fristgerecht zu entrichten. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstehenden Kosten. Die Mahngebühr beträgt 5,00 € pro Mahnung.
§ 5 Gebühren
Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
§ 6 Vereinskonto
IBAN: DE89160500003508000752
BIC: WELADED1PMB
Kreditinstitut: MBS Potsdam
§ 7 Vereinsaustritt
Der Austritt ist zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres mit zweiwöchiger Frist schriftlich zu erklären. Eine Rückerstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht.