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Beitragsordnung der SG Bornim e.V.

Gültig ab: 01.01.2026

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann – mit Ausnahme des § 3 – nur vom Präsidium geändert werden. § 3 kann ausschließlich durch die Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum nächsten Fälligkeitstermin erhoben, sofern kein anderer Termin beschlossen wird.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

a) Beiträge

Beitrags­klasse Mitgliedsform Beitrag Intervall
01 Erwachsene ab 18 Jahren 60,00 € quartalsweise
02 Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre 32,00 € monatlich
03 Schüler über 18 Jahre 48,00 € quartalsweise
04 Geschwisterkinder (je Kind) 29,00 € monatlich
05 ersatzlos gestrichen
06 Azubis, Studenten (bis 27 J.), Wehr- & Ersatzdienst, Arbeitslose, Bürgergeld-Empfänger 27,00 € quartalsweise
07 Rentner & Pensionäre 27,00 € quartalsweise
08 Passive Mitglieder 18,00 € quartalsweise
09 Ehrenmitglieder, Schiedsrichter beitragsfrei
10 Präsidiumsmitglieder1 beitragsfrei
11 Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Schiedsrichterobmann, Staffelleiter und deren Kinder2 beitragsfrei

1 Je nach Beitragsklasse zur Anrechnung der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG).
2 Je nach Beitragsklasse zur Anrechnung des Übungsleiterfreibetrags (§ 3 Nr. 26 EStG).

b) Aufnahmegebühren

Die Aufnahmgebühr beträgt 20 Euro.

(1) Maßgeblich ist die Beitragsklasse am Fälligkeitstag.
(2) Ermäßigungen sind zu beantragen und jährlich nachzuweisen.
(3) Änderungen persönlicher Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Beiträge enthalten Versicherungen und Verbandsabgaben.
(5) Beiträge werden per SEPA-Lastschrift eingezogen (Gläubiger-ID: DE49ZZZ00000591951).
(6) Beiträge können auf Antrag gestundet, ermäßigt oder erlassen werden.
(7) Bei Eintritt nach Quartalsbeginn erfolgt eine anteilige Berechnung.

§ 4 Zahlungsverzug

Beiträge sind fristgerecht zu entrichten. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstehenden Kosten. Die Mahngebühr beträgt 5,00 € pro Mahnung.

§ 5 Gebühren

Für zusätzliche Angebote können gesonderte Gebühren erhoben werden. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Bundesdatenschutzgesetz.

§ 6 Vereinskonto

IBAN: DE89160500003508000752
BIC: WELADED1PMB
Kreditinstitut: MBS Potsdam

§ 7 Vereinsaustritt

Der Austritt ist zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres mit zweiwöchiger Frist schriftlich zu erklären. Eine Rückerstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht.